Förderprogramm: „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“
Eine finanzielle Unterstützung für produzierende und dienstleistende Unternehmen, die auf erneuerbare Energien umsteigen wollen.
Die Installation von Solarkollektoren auf Freiflächen wird wegen der geringeren Wärmegestehungskosten meist der dezentralen Installation, z. B. auf Gebäuden, vorgezogen. Zudem ist es bei den ca. zwei- bis vierfach höheren Kosten in den meisten Fällen technisch nicht möglich, mit dezentralen Kollektoren eine äquivalente Menge an erneuerbarer Wärme für hohe solare Deckung und zentrale Wärmespeicherung in Saisonspeichern zu erzeugen.
Solarthermische Großanlagen, die in Wärmenetze einspeisen oder große Verbraucher mit Wärme versorgen, müssen aufgrund der technischen Gegebenheiten verbrauchernah gebaut werden, da ein Wärmetransport in Rohren über große Entfernungen wirtschaftlich und technisch schwer zu realisieren ist.
Solarthermische Anlagen, die in Fernwärmenetze einspeisen, können 400 bis 600 kWh Wärme pro Quadratmeter und Jahr erzeugen, während der Jahresertrag von Photovoltaikanlagen in der Größenordnung von 100 bis 150 kWh liegt. Da die Wärmeversorgung etwa 50 % und die Stromversorgung nur etwa 20 % des Gesamtenergieverbrauchs ausmacht, sollten solarthermische Anlagen bei der Nutzung von Freiflächen, die in der Nähe von Siedlungen, Wärmenetzen oder Großverbrauchern liegen, bevorzugt werden. Nur für den Fall, dass thermische Anschlussmöglichkeiten nicht gegeben sind, sollten Freiflächen für die photovoltaische Nutzung freigegeben werden. Dies lässt sich damit begründen, dass Freiflächen, die sich in der Nähe größerer Verbraucher befinden, für die effizienteste Nutzung reserviert werden sollten.
Bei der Auswahl von Freiflächen für die solarthermische Nutzung sind grundsätzlich nutzungsbeschränkte Flächen zu bevorzugen, sofern sie die technischen Rahmenbedingungen der Nähe zu Wärmenetzen und Großverbrauchern ausreichend erfüllen. Nutzungsbeschränkte Flächen sind z. B. Altdeponien, Wasserschutzgebiete, Flächen an Straßen, Schienen und Flughäfen oder vergleichbare Flächen, die für eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung weder zugelassen noch geeignet sind. Wenn keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen und die Nutzung von Grünland oder landwirtschaftlichen Flächen erforderlich ist, muss ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Dieses Gesamtkonzept kann entweder eine kombinierte Nutzung zum Zweck der Energiegewinnung und landwirtschaftlichen Nutzung sein oder die Kombination von Energiegewinnung und biologisch wertvollen Biodiversitätsflächen.
Durch die geringen Mähzyklen und die weitgehend geringe sonstige Nutzung entstehen sehr günstige Lebensbedingungen für Pflanzen und auch für Tiere. Pflanzen kommen zur Blüte und die Kollektoren bieten Nist- und Rückzugsmöglichkeiten. Die aktive Gestaltung von Biodiversitätsflächen sollte bei der Planung einer solarthermischen Anlage berücksichtigt werden.
Eine finanzielle Unterstützung für produzierende und dienstleistende Unternehmen, die auf erneuerbare Energien umsteigen wollen.
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